Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Ladeslot-Buchungsportal der Messe Berlin

Stand: Mai 2022
  1. Geltungsbereich
    1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Ladeslot-AGB“) gelten für alle über die URL https://visifair-bookings.messe-berlin.de („Portal“ oder „Online-Portals“) buchbaren Ladeslots im Rahmen von Logistik-Zufahrtsberechtigungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen der Messe Berlin GmbH.
    2. „Veranstaltungen“ im Sinne dieser Ladeslot-AGB sind Ausstellungen, Messen und andere Veranstaltungsformate, die als Präsenzveranstaltung auf dem Berlin ExpoCenter City oder an einem anderen Veranstaltungsort stattfinden.
    3. Die Messe Berlin GmbH („Messe Berlin“), geschäftsansässig Messedamm 22, 14055 Berlin, Deutschland ist entweder Veranstalterin oder ist mit der Durchführung der Veranstaltung betraut.
    4. „Messegelände“ ist das Gelände der Messe Berlin.
    5. „Buchender“ meint die registrierten Nutzer des Portals, die einen Ladeslot buchen. Buchender kann nur ein Mitarbeiter eines Unternehmens sein, das ein berechtigtes Interesse an der Anlieferung oder Abholung von Waren auf das bzw. vom Messegelände hat (z.B. ein Messe-Spediteur).
    6. „Ladeslot“ ist ein zeitlich beschränkte Zufahrtsberechtigung zum Befahren des Messegeländes. In der Regel ist damit auch eine Berechtigung zum zeitlich begrenzten Parken auf dem Messegelände verbunden.
    7. Gegenbestätigungen des Buchenden unter Hinweis auf eigene Geschäfts-, Einkaufs- oder Auftragsbedingungen finden keine Anwendung, es sei denn, die Messe Berlin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Sie sollen auch dann nicht gelten, wenn die Messe Berlin ihrer Geltung ausdrücklich widersprochen hat und/oder ihre Leistungen ohne Widerspruch erbringt.
  2. Vertragsgegenstand
    1. Über das Portal wird dem Buchenden die Möglichkeit gegeben, kostenpflichtige Ladeslot-Zeiten zum jeweils einmaligen Befahren des Messegeländes zu buchen.
    2. Das Produktangebot des Portals richtet sich ausschließlich an Unternehmer (i.S.v. § 14 Abs. 1 BGB, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen.
    3. Die Messe Berlin betreibt das Portal im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten. Ein Anspruch auf eine jederzeitige fehler- und unterbrechungsfreie Nutzung des Portals oder eine bestimmte Verfügbarkeit besteht nicht. Die Messe Berlin wird sich nach Kräften bemühen, im Falle eines Ausfalls des Systems die Nutzbarkeit möglichst schnell wieder herzustellen.
  3. Registrierung
    1. Der Buchende hat bei der erstmaligen Registrierung seine allgemeinen Unternehmensdaten einzugeben, die für die ordnungsgemäße Rechnungslegung und ggf. die Überprüfung der Authentizität erforderlich sind, also in erster Linie Firma, Sitz, Register-Nummern, Kontaktdaten (E-Mail & Telefonnummern), etc.
    2. Der Buchende wählt selbst ein hinreichend sicheres Passwort, welches nicht an Dritte weitergegeben werden darf Der Buchende darf das Passwort nur an solche Personen weitergeben oder entsprechende weitere Benutzer anlegen, die von ihm berechtigt wurden, auf das Portal Zugriff zu nehmen. Handlungen unter Verwendung der jeweiligen Benutzerkennung sind dem Buchenden grundsätzlich zuzurechnen. Für von Dritten unter dem Mitgliedskonto des Buchenden abgegebene Erklärungen haftet der Buchende in vorhersehbarem Umfang nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte.
    3. Der Buchende erhält nach Eingabe seiner Daten unter der in seiner Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse eine Bestätigungs-E-Mail der Messe Berlin, mit der er aufgefordert wird, mittels eines Aktivierungslinks die E-Mail-Aresse zu bestätigen. Mit der Bestätigung der E-Mail-Adresse durch den Nutzer ist der Registrierungsvorgang abgeschlossen.
  4. Ladeslot-Buchungen
    1. Die Angebote im Portal sind unverbindlich und mengenmäßig nur begrenzt verfügbar.
    2. Ladeslot-Buchungen können nur von registrierten Buchenden vorgenommen werden, denen zuvor der entsprechende Event-Code für die jeweilige Veranstaltung mitgeteilt worden sind, welcher vom Buchenden vertraulich behandelt werden müssen und nur berechtigten Personen des Buchenden offenbart werden darf.
    3. Die Darstellung der Ladeslots im Portal stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum) dar. Durch Anklicken des „Zahlungspflichtig bestellen“-Buttons im letzten Schritt des Bestellprozesses gibt der Buchende ein verbindliches Angebot zur Buchung der in der Bestellübersicht angezeigten Dienstleistungen ab. Die Messe Berlin kann das Angebot innerhalb von 5 Werktagen annehmen.
    4. Die Messe Berlin wird dem Buchenden unverzüglich nach Eingang des Angebots eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots zusenden, die keine Annahme des Angebots darstellt. Das Angebot gilt erst als von der Messe Berlin als angenommen, sobald im Portal die Buchung bestätigt wird. Hierüber erhält der Buchende in der Regel zusätzlich auch eine E-Mail, ggf. verbunden mit der Rechnung, welche ebenfalls im Portal herunterladbar ist. Die Messe Berlin haftet nicht für den Zugang dieser rein informatorischen E-Mail. Vielmehr kommt der Vertrag allein durch die Bereitstellung der Einfahrtberechtigung im Portal zustande.
    5. Über die Annahme des Angebots des Buchenden entscheidet die Messe Berlin nach eigenem Ermessen. Ein Anspruch auf einen Vertragsschluss besteht nicht.
  5. Mitwirkungspflichten des Buchenden
    1. Für den Zugriff auf das Portal meldet sich der Buchende mit seinen Log-In Daten an.
    2. Der Buchende hat die von ihm im Portal gemachten Angaben sorgsam einzupflegen und auf etwaige Fehler zu untersuchen.
  6. Buchungsdaten
    1. Der Buchende hat während des Buchungsvorgangs neben dem gewünschten Ladeslot wahrheitsgemäß die als Pflichtfelder hervorgehobenen Angaben zu machen, insbesondere
      1. Fahrzeugart
      2. Kennzeichen
      3. Mobilfunknummer des Fahrers
      4. Zahlungsdaten (gegenüber dem Zahlungsdienstleister)
    2. Soweit der Buchende Angaben zu anderen Personen macht (bspw. Mobilfunknummer des Fahrers) sichert der Buchende zu, dass (i) er die Daten rechtmäßig erhoben hat und an die Messe Berlin für die in diesen AGBs genannten Zwecke übermitteln darf, (ii) er die betroffenen Personen von der Übermittlung an und Verarbeitung durch die Messe Berlin entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften und den von der Messe Berlin zur Verfügung gestellten Datenschutzhinweisen ordnungsgemäß informiert hat und (iii) die Messe Berlin diese Daten für die genannten Zwecke rechtmäßig verarbeiten darf. Das vom Buchenden vertretene Unternehmen und die Messe Berlin sind jeweils separate Verantwortliche im Sinne der DS-GVO und insoweit jeweils eigenverantwortlich für die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz.
    3. Unzulässig ist außerdem jede Nutzung, die darauf gerichtet oder ersichtlich geeignet ist, die Sicherheit oder Verfügbarkeit des Portals zu beeinträchtigen, funktionsuntauglich zu machen oder die Nutzung zu verhindern, zu erschweren oder zu verzögern sowie generell Integrität und Vertraulichkeit oder Sicherheit der Datenverarbeitung oder der Daten zu beeinträchtigen oder das System/Daten zweckwidrig zu verwenden.
    4. Sollte die Messe Berlin einen Verstoß gegen die vorstehenden Absätze feststellen, so darf sie den Zugang des Buchenden zu dem Online-Portal unverzüglich sperren und den Buchenden von der weiteren Inanspruchnahme des Online-Portals ausschließen. Das gleiche gilt, wenn der Verdacht besteht, dass eine nicht autorisierte Person Buchungsvorgänge vornimmt, die scheinbar nicht dem Buchenden zuzurechnen sind. Der Messe Berlin obliegt jedoch keine entsprechende Prüfpflicht der Inhalte des Buchenden.
  7. Einfahrtberechtigung
    1. Nach erfolgreicher Buchung kann der Buchende eine PDF-Datei herunterladen, welche die Einfahrtberechtigung beinhaltet, die zur einmaligen Einfahrt auf das Messegelände vorgezeigt werden kann. Ohne Vorlage dieser Einfahrtberechtigung in geeigneter Form (als Ausdruck oder auf dem Display eines elektronischen Endgeräts) kann keine Einfahrt auf das Messegelände erfolgen.
    2. Eine einmal erteilte Einfahrtberechtigung kann vom Buchenden im Portal storniert oder geändert werden, sofern der frühestmögliche Ladezeitpunkt noch nicht begonnen hat. Die Änderung kann mit einem Service-Entgelt verbunden sein, welches im Portal ersichtlich ist. Im Falle einer notwendigen Änderung nach Beginn des frühestmöglichen Ladezeitpunkts ist diese Einfahrtberechtigung nicht mehr änderbar.
    3. Die Einfahrtberechtigung ist nicht übertragbar oder veräußerbar und gilt nur in dem vorgegeben Zeitfenster. Bei Nichteinhaltung des Zeitfensters wird die Einfahrt auf das Messegelände verweigert werden.
    4. Eine Berechtigung zur Nutzung eines bestimmten Park- oder Abstellplatzes ist mit der Einfahrtberechtigung nicht verbunden.
    5. Eine mehrfache Ein- und Ausfahrt ist während des gebuchten Ladeslots grundsätzlich möglich.
    6. Für die Überschreitung der in der Einfahrtberechtigung genannten Nutzungszeiten können im Portal Vertragsstrafen aufgeführt werden, für die der Buchende haftet.
  8. Dienstunterbrechung
    Die Möglichkeit des Zugangs zum Portal über das Internet besteht nur im Rahmen des Stands der Technik. Eine jederzeitige Verfügbarkeit des Portals ist nicht geschuldet. Störungen der Technik können, unabhängig davon, ob sie von der Messe Berlin zu vertreten sind, nicht ausgeschlossen werden. Der Buchende muss insbesondere außerhalb des Einflussbereichs der Messe Berlin mit Einschränkungen der Verfügbarkeit wegen Störungen der Datenübermittlung in den beteiligten Teilnetzen des Internets rechnen.
  9. Preise, Zahlungen
    1. Die aktuellen Preise der jeweiligen Ladeslots sind im Portal ersichtlich. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung im Portal angegebenen Preise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in dem dargestellten Endpreis nicht inkludiert, sofern nicht anderslautend ausgewiesen.
    2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, leistet der Buchendende in seiner Bestellung angegebenen Betrag durch das vorab gewählte Zahlungsmittel. Der Kaufpreis ist unverzüglich und ohne Abzüge nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Teil- oder Ratenzahlungen sind nicht zulässig. Die Erfüllung der Zahlungspflicht tritt erst mit Gutschrift auf eines der auf der Rechnung angegebenen Bankkontos ein. Die Messe Berlin ist berechtigt, für den Fall des Zahlungsverzugs von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen.
    3. Eine Barzahlung oder ein Erwerb direkt auf dem Messegelände ist nicht möglich.
  10. Gewährleistungsrechte, höhere Gewalt
    1. Etwaige Mängel werden durch die Messe Berlin kostenlos nachgebessert. Aufgetretene Mängel und Fehler sind der Messe Berlin unmittelbar nach ihrer Feststellung in Textform nachvollziehbar mitzuteilen.
    2. Der Messe Berlin steht das Recht zu, sämtliche Services fortlaufend technisch weiterzuentwickeln. Hieraus können sich nur dann Gewährleistungsansprüche des Buchenden ergeben, wenn nach einer solchen Anpassung eine spürbare negative Beeinträchtigung objektiv feststellbar ist und diese unverzüglich gerügt wird.
    3. Die Messe Berlin haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder für Leistungsverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, Pandemien oder Epidemien, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten trotz eines von der Messe Berlin geschlossenen kongruenten Deckungsgeschäfts verursacht worden sind, die die Messe Berlin nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse der Messe Berlin die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die Messe Berlin zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Buchenden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber der Messe Berlin vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nicht.
  11. Haftung
    1. Die Messe Berlin haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Verbindungsleitungen zu ihrem Server oder bei Strom- oder Serverausfällen, die nicht in ihrem Einflussbereich stehen.
    2. Die Messe Berlin haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Messe Berlin, ihren gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, verursacht wurden.
    3. Die Messe Berlin haftet auf Schadensersatz bei einfacher Fahrlässigkeit, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (zum Beispiel Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten), nur
      1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
      2. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. „Wesentliche Vertragspflichten“ sind die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertragsverhältnisses überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Schadensersatzpflicht der Messe Berlin für Fälle einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    4. Soweit die Haftung der Messe Berlin ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter der Messe Berlin.
    5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei schuldhaft oder fahrlässig zu vertretender Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen sowie bei der ausdrücklichen Zusicherung von Eigenschaften und nach dem Produkthaftungsgesetz.
    6. Der Buchende haftet grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Kontos vorgenommen werden. Hat der Buchende den Missbrauch seines Kontos nicht zu vertreten, weil eine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten nicht vorliegt, so haftet der Buchende nicht.
  12. Laufzeit, Kündigung
    1. Das Vertragsverhältnis zur Nutzung des Ladeslot-Portals wird für unbegrenzte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einer Woche gekündigt werden. geschlossen. Gebuchte Ladeslots werden durch die Kündigung nicht berührt.
    2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund (z.B. wegen Verzugs des Buchenden trotz Mahnung) bleibt unberührt.
  13. Änderungen dieser Ladeslot-AGB
    Die Messe Berlin behält sich das Recht vor, diese Ladeslot-AGB, damit verbundene Leistungsbeschreibungen und Preise jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. In diesem Falle wird der Buchende auf die Änderung deutlich hingewiesen. Eine weitere Buchung ist nur nach Akzeptanz der Änderung möglich. Zuvor Gebuchte Ladeslots werden durch die geänderten AGB nicht berührt.
  14. Sonstiges
    1. Die Buchungen im Portal erfolgen in deutscher oder englischer Sprache. Bei Streitigkeiten über die Auslegung dieser Ladeslot-AGB ist die deutsche Sprachfassung maßgeblich.
    2. Die Beziehungen zwischen dem Buchenden und der Messe Berlin richten sich ausschließlich nach dem deutschen materiellen Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
    3. Ist der Buchende Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder verfügt er über keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis Berlin.
    4. Sollte einer oder mehrere Bestimmungen dieser Ladeslot-AGB ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so bleibt diese Ladeslot-AGB im Übrigen wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem von den Parteien angestrebten Zweck an nächsten kommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.